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Gelsenkirchen und das Recht

Gelsenkirchen ist eine kreisfreie Großstadt im Ruhrgebiet. Bekannt ist die Stadt unter anderem als Heimat des Fußballclubs Schalke 04.

Obwohl Gelsenkirchen bereits 1150 erstmals urkundlich erwähnt wurde, ist die Stadt ein Resultat der im neunzehnten Jahrhundert einsetzenden Industrialisierung. Nur einige wenige Baudenkmäler wie Schloss Berge, Schloss Horst oder die Burg Lüttinghof erinnern an die Vorgeschichte des heutigen Industriestandorts.

War die Region zu Anfang des vorletzten Jahrhunderts noch recht dünn besiedelt, wandelte sich ihr Gesicht mit der Entdeckung der Kohlenvorkommen im Jahr 1840. Innerhalb kürzester Zeit entwickelte sich die 6000-Seelen-Gemeinde zu einem Standort der Schwerindustrie. Bis 1903 stieg die Zahl der Einwohner auf 138.000, woraufhin Gelsenkirchen den Status einer Großstadt erlangte. Durch Zusammenlegung mit der Stadt Buer und der Gemeinde Horst stieg die Einwohnerzahl um 1930 auf 340.000.

Zu den Sehenswürdigkeiten der Ruhrgebietsmetropole zählen nicht nur geschichtsträchtige Gemäuer wie die Bleckkirche mit ihrem Steinaltar, sondern auch industrielle Bauwerke wie die Fördergerüste und Fördertürme verschiedener Zechen. Sehenswert ist auch das Gebäude des Arbeitsgerichtes. Hierbei handelt es sich um einen früheren Verwaltungsbau von Thyssen-Gussstahl, der als Industriedenkmal saniert wurde und den hier ansässigen Anwälten und Sozietäten nicht unbekannt sein dürfte.

Ein Zeugnis mittelalterlicher Rechtsprechung in Gelsenkirchen ist der "Lindenstein", ein Findling, der sich ursprünglich am Ückendorfer Platz im Stadtteil Ückerdorf befand, und heute am Haupteingang des Von-Wedelstaedt-Parks zu finden ist. Der Sage nach soll dieser Stein von einem auf dem Tippelsberg hausenden Riesen auf den Ückendorfer Dorfplatz geworfen worden sein. Der Lindenstein war Richtstätte der untersten Gerichtsbarkeit und erfüllte noch bis ins 18. Jahrhundert hinein seinen Zweck.

Die Rechtsprechung in Gelsenkirchen und Buer oblag einem landesherrlichen Richter. Noch in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts war das "Hohe Gericht" in Dorsten für die Gerichtsbarkeit im Kirchspiel Buer verantwortlich. In Horst war die Entscheidung über Leib und Leben ausschließlich Sache des Gerichtsherrn. Zum 01. Oktober 1879 trat in Gelsenkirchen das Gerichtsverfassungsgesetz in Kraft. Am gleichen Tag nahm das Amtsgericht Gelsenkirchen seine Geschäfte auf.

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